Freitag, 5. August 2011

Gäfgen und die furchtbaren Juristen

Gäfgen hat ein Kind ermordet. Bei seiner Festnahme wollte die Polizei das Kind retten. Sie dachte, es würde noch leben. Deshalb drohte sie Gäfgen Folter an, wenn er den Aufenthaltsort nicht verraten würde.

Jeder von uns hätte das getan. Ausnahmesituationen erfordern Ausnahmehandlungen. Ein Grundsatz, den alle Gemeinschaften, Gesellschaften und Nationen achten.

Wir nicht. Wir lassen nicht die Wirklichkeit, sondern den Gesetzestext gelten. Die volle Wucht: Folter ist verboten. Folter darf auch nicht angedroht werden. Also muß die Androhung bestraft oder das Opfer entschädigt werden. Verhältnismäßigkeit der Mittel, dieser Grundsatz wird nicht angewandt.

Das passiert immer häufiger. Weil wir von Generation zu Generation – ohne Not und ohne Krieg – immer weltfremder werden. Weltfremd ist es, die reine Lehre, koste was es wolle, stets durchzuziehen. Nicht wissend, daß auch die reine Lehre irgendwann Terror verbreitet, wie ein Robbespierre bei der französischen Revolution, wie ein Lenin bei der russischen.

Nehmen wir das typische Beispiel: ein Schiff gerät in Seenot und droht zu sinken. Der Kapitän wirft einen Passagier über Bord und rettet die übrigen Passagiere.
Zu Hause wird er als Held gefeiert.

Heute wird er von unseren furchtsamen Juristen ins Gefängnis geworfen, weil er einen Menschen umgebracht hat.

Unsere Richter aber waschen ihre Hände in Unschuld.