Montag, 17. Oktober 2011

Trojaner Friedrich

Da deckte der CCC Hamburg vorige Woche auf, daß der Bund Trojaner auf Computern von Bürgern installiert hat, um sie auszuspionieren. Damit hätte man sie nicht nur beobachten und abhören, man hätte auch Dateien verändern oder aufspielen können. Ein klarer Verstoß gegen die Grundrechte, ein Verfassungsbruch gegen das gerade erlassene Bundesverfassungsgerichtsurteil.
Und nachdem der Bundesinnenminister eine Woche lang abgetaucht war, meldete er sich am Wochenende zurück, es sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Es wäre nur das Land Bayern gewesen, das hätte nicht mehr gemacht als zulässig. Auf die Vorhaltung, das Landgericht Landshut habe aber festgestellt, daß Bayern die Software rechtswidrig eingesetzt habe, erwiderte er, die Bayrische Landesregierung habe da eine andere Rechtsauffassung als das Gericht. FAS 16.10.

Franz Josef Strauss mußte wegen der Spiegel Affäre zurücktreten, obwohl er nicht gegen das Grundgesetz verstiess. Das illegale Abhören von Bürgern jedoch ist ein Verfassungsbruch, der zum sofortigen Rücktritt des Innenministers führen müßte. Stattdessen verkündet er, er müsse das Gesetz nicht beachten, er habe da eine andere Auffassung. Die Trojaner werden weiter eingesetzt.

Soweit sind wir gekommen: heruntergekommen.