Sonntag, 19. Februar 2012

Staatsverschwendung

Um die Staatsverschwendung zu reduzieren, muß der Bundestag mit 75 Prozent Mehrheit das Grundgesetz ändern. Wenn dies mit den Parteien nicht durchsetzbar ist, muß das Grundgesetz mittels Bürgerbegehren geändert werden, mit 75 Prozent Mehrheit.

Bei ernsthaftem Sparwillen dürfte das kein Problem sein.

Was muß geändert werden:

Die Abschaffung des Bundespräsidenten
Die Reduzierung des Bundestags von 600 auf 300 Abgeordnete
Die Reduzierung der Minister von 16 auf 8
Die Reduzierung der Länder von 16 auf 8 Länder
Die Halbierung der Länderparlamente
Die Reduzierung der Länderminister von 16 auf 8 Minister
Die Abschaffung überflüssiger Behörden
Die Verkleinerung überbesetzter Behörden
Die Halbierung der Kommunen


Die Aufnahme in das Grundgesetz, daß Steuern und Abgaben 30 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten dürfen. Die Aufnahme in das Grundgesetz, daß Politiker und Staatsverwalter bei Verstoß grundsätzlich amtsenthoben werden.

Die Aufnahme vom Vorrang der Sparsamkeit muß in das Grundgesetz aufgenommen werden.