Montag, 13. Februar 2012

Unsichere Verhältnisse

Der Rat einer Stadt kann einen Bürgermeister nur mit 75 Prozent aller Stimmen abwählen.

Mit einem Bürgerbegehren geht es leichter:

In Sachsen ist die Abwahl bei 50 Prozent möglich ( Sächsische Gemeindeordnung, § 51, 7)
In NRW genügen bereits 25 Prozent.

So etwas ist nicht im Bundestag, im Landtag, in keinem Verein, in keiner Gewerkschaft, geschweige denn in einer Firma möglich. Oppositionen von 25 Prozent kriegt man so schnell zusammen, daß die Gremien über weite Strecken handlungsunfähig würden.
Den Städten droht eine Populismusdemokratie. Ich halte die niedrige Hürde (Quorum) von 25 Prozent für verfassungswidrig.

Wenn man verfolgt hat, wie in Duisburg ein Schuldiger gesucht und gefunden wurde, wie Veranstalter, Verwaltung und Polizei die Schuldzuweisung hin und herschoben und wie SPD und Grüne den Fall politisch nutzten, dann wurde hier mit Sauerland ein Sündenbock geopfert. Er wurde ja noch nicht einmal von der Staatsanwaltschaft beschuldigt. Aber Christian Wulff und Hannelore Kraft hatten ihn ja schon entsprechend gebrandmarkt, indem sie grußlos vor einem Jahr an ihm vorbeirauschten. Daß viele Angehörige der Opfer Sühne verlangten, egal von wem, war auch zu erwarten. Unter diesen Umständen ist das Ergebnis von 36 Prozent Zustimmung bei 40 Prozent Wahlbeteiligung fast als jämmerlich zu bezeichnen.

Jedes andere Bürgerbegehren in NRW benötigt 75 Prozent, sei es ob man gegen einen Flughafen oder eine Umgehungsstrasse ist. Da hat man das Gefühl, als ob der Verwaltung eine demokratische Beteiligung der Bürger gar nicht recht ist. Andererseits würde wohl weder ein Flughafen oder eine neue Autobahn gebaut werden können.